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** Anders als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung verboten und kann zur Abmahnung führen. Ich muss vor dem Versand von E-Mail-Werbung das Einverständnis des
Empfängers einholen. Ansonsten riskieren ich, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist unangeforderte E-Mail-Werbung.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stellt klar: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen (OLG Thüringen vom 21.4.2010, Aktenzeichen: 2 U 88/10).
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Juli 2009 entschieden, dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt keine Einwilligung in den Erhalt von werbenden E-Mails darstellt (Aktenzeichen: 161 C
6412/09).